Lehrtherapie KIP

Die Einzelselbsterfahrung (Lehrtherapie mit KIP) ist Teil der gesetztlich vorgeschriebenen Ausbildung zur Psychotherapeut:in. Die Lehrtherapie ist ein kontinuierlicher Prozess und kann daher nur bei einer einzigen Lehrtherapeut:in erfolgen. Die Stundenanzahl der Lehrtherapie ist individuell verschieden und ergibt sich aus dem psychotherapeutischen Prozess und wird mit mind. 100h vorgegeben. Die Lehrtherapie wird in einem gemeinsamen Prozess abgeschlossen.
Die Lehrtherapie/Einzelselbsterfahrung genießt den Schutz der umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Daher ist die Lehrtherapeut:in für die Einzelselbsterfahrung von jeder Evaluationstätigkeit die Lehrkandidat:in betreffend ausgeschlossen. Um diesen Rahmen zu gewährleisten, können bei der Lehrtherapeut:in keine anderen Ausbildungsschritt (Supervision, Fallvorstellung, Seminar etc.) absolviert werden.

Bitte kontaktieren sie mich bezüglich Lehrtherapie, damit wir einen Erstgesprächstermin vereinbaren können.